vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Renovierungsaufwendungen für ein vorher vermietetes haus vor Eigennutzung

SteuerrechtAnm von Bernhard RennerUFS aktuell 2004, 32 - 33 Heft 1 v. 1.1.2004

Zusammenfassung: Renovierungskosten, die bei der Sanierung eines Mietgebäudes vor dessen Eigennutzung anfallen, unterliegen weder dem Vorsteuerabzugsrecht noch können sie als Werbungskosten in Abzug gebracht werden.

Rechtsgrundlagen: § 20 Abs 1 Z 1 EStG; § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG; § 32 Z 2 EStG; § 12 Abs 2 Z 2 lit a UStG 1994

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!