Zusammenfassung: Renovierungskosten, die bei der Sanierung eines Mietgebäudes vor dessen Eigennutzung anfallen, unterliegen weder dem Vorsteuerabzugsrecht noch können sie als Werbungskosten in Abzug gebracht werden.
Rechtsgrundlagen: § 20 Abs 1 Z 1 EStG; § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG; § 32 Z 2 EStG; § 12 Abs 2 Z 2 lit a UStG 1994

