Zusammenfassung: Die Einverleibung eines Veräußerungs- und Belastungsverbots zugunsten des Fruchtnießers rechtfertigt die Annahme von wirtschaftlichem Eigentum.
Rechtsgrundlagen: § 364c ABGB; § 29 Z 3 EStG
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Zusammenfassung: Die Einverleibung eines Veräußerungs- und Belastungsverbots zugunsten des Fruchtnießers rechtfertigt die Annahme von wirtschaftlichem Eigentum.
Rechtsgrundlagen: § 364c ABGB; § 29 Z 3 EStG
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