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Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung gem § 25 Abs 1 ZustG

SteuerrechtUFS aktuell 2004, 46 Heft 1 v. 1.1.2004

Zusammenfassung: Der UFS bejaht die Rechtmäßigkeit einer Zustellung durch Anschlag an der Amtstafel.

Rechtsgrundlagen: § 25 Abs 1 ZustG

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