Zusammenfassung: Der UFS bejaht die Rechtmäßigkeit einer Zustellung durch Anschlag an der Amtstafel.
Rechtsgrundlagen: § 25 Abs 1 ZustG
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Zusammenfassung: Der UFS bejaht die Rechtmäßigkeit einer Zustellung durch Anschlag an der Amtstafel.
Rechtsgrundlagen: § 25 Abs 1 ZustG
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