Zusammenfassung: Der Autor setzt sich mit der Frage der Unabhängigkeit der UFS und deren Mitglieder sowie von Parteienvertretern und Laienbeisitzern auseinander und repliziert in diesem Zusammenhang auch auf einen Beitrag von Keppert (GeS 2003, 280), der die Unabhängigkeit der UFS in Zweifel zog.
Rechtsgrundlagen: § 5 UFSG; § 6 UFSG

