Zusammenfassung: Der Beitrag bietet einen Überblick über Entscheidungen des UFS, in denen dieser die Voraussetzungen für eine Stundung oder einen Nachlass von Steuerschulden konkretisierte und dabei auch die Frage behandelte, ob die sofortige Begleichung von Steuernachforderungen eine erhebliche Härte begründen würde.
Rechtsgrundlagen: § 212 BAO

