Zusammenfassung: Der UFS prüft, ob der aus einer Umsatzsteuerberichtigung resultierende Rückforderungsanspruch mit den als Konkursforderungen angemeldeten Steuern verrechnet werden darf.
Rechtsgrundlagen: § 19 KO; § 20 KO; § 16 UStG; § 216 BAO
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