Zusammenfassung: Die Übernahme eines Wohnungsrechts im Rahmen eines Grundstückskaufs kann als Teil der grunderwerbsteuerlich relevanten Gegenleistung qualifiziert werden.
Rechtsgrundlagen: § 5 Abs 2 Z 2 GrEStG
Zusammenfassung: Die Übernahme eines Wohnungsrechts im Rahmen eines Grundstückskaufs kann als Teil der grunderwerbsteuerlich relevanten Gegenleistung qualifiziert werden.
Rechtsgrundlagen: § 5 Abs 2 Z 2 GrEStG
