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Aktuelle Entscheidungen des UFS im Bereich der Gebühren und Verkehrsteuer - Einbeziehung von persönlichen Dienstbarkeiten in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer - Unterschied zur Schenkungssteuer

SteuerrechtHedwig Bavanek-WeberUFS aktuell 2004, 486 Heft 12 v. 1.12.2004

Zusammenfassung: sofern ein Fruchtgenussrecht die Gegenleistung für eine Grundstücksübertragung darstellt, muss dieses mit dem kaptialisierten Wert angesetzt werden. Eine Begrenzung mit dem Einheitswert des Grundstücks wie bei der Schenkungssteuer ist im Rahmen des GrEStG nicht maßgeblich.

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