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Keine wirtschaftliche Eingliederung einer GmbH bei der Übernahme von Holding-Funktionsaufgaben

SteuerrechtAnm von Johannes BöckUFS aktuell 2004, 482 Heft 12 v. 1.12.2004

Zusammenfassung: Sofern die Organtochter anstelle der Organträgerin Holdingsfunktionsaufgaben wahrnimmt, liegt keine wirtschaftliche Eingliederung und somit auch keine Organschaft vor.

Rechtsgrundlagen: § 9 Abs 1 KStG 1988

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