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Aktuelle Entscheidungen des UFS im Bereich der Gebühren und Verkehrsteuer - Der Grunderwerbsteuer unterliegt auch die Übertragung des zivilrechtlichen Eigentums an einer Liegenschaft an deren bisherigen wirtschaftlichen Eigentümer

SteuerrechtHedwig Bavanek-WeberUFS aktuell 2004, 445 - 446 Heft 11 v. 1.11.2004

Zusammenfassung: Die Einbringung von Grundstücken quoad sortem begründet wirtschaftliches Eigentum der übernehmenden Gesellschaft. Bei Rückübertragung des Grundstückseigentums an den wirtschaftlichen Eigentümer unterliegt die Aufsandungserklärung der Grunderwerbsteuerpflicht.

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