Zusammenfassung: Die Gesellschaftsteuerbefreiung gelangt auch bei gesellschaftsteuerbare Sachverhalte zur Anwendung, die mit einem Beteiligungserwerb gem § 6 Abs 2 KStG in Verbindung stehen.
Rechtsgrundlagen: § 6 Abs 2 KStG; § 2 Z 2 KVG; Art 27 § 2 StRefG

