Zusammenfassung: Satzungsgemäße Zuwendungen von Kapitalgesellschaften unterliegen der Schenkungssteuerpflicht.
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 1 Z 2 ErbStG
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Satzungsgemäße Zuwendungen von Kapitalgesellschaften unterliegen der Schenkungssteuerpflicht.
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 1 Z 2 ErbStG
Schlagwörter:
