Zusammenfassung: Der UFS prüft, ob die Ausbedingung des lebenslangen Wohnrechts für die Ehefrau anlässlich einer Grundstücksübergabe als freigebige Zuwendung oder Erfüllung der gesetzlichen Unterhaltspflicht zu qualifizieren ist.
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 1 Z 2 ErbStG

