Zusammenfassung: Die Gewinnverwirklichung bei einem Grundstücksverkauf setzt den Übergang des wirtschaftlichen Eigentums voraus.
Rechtsgrundlagen: § 21 Abs 1 BAO; § 24 Abs 1 BAO; § 201 Abs 2 Z 4 lit a HGB
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Zusammenfassung: Die Gewinnverwirklichung bei einem Grundstücksverkauf setzt den Übergang des wirtschaftlichen Eigentums voraus.
Rechtsgrundlagen: § 21 Abs 1 BAO; § 24 Abs 1 BAO; § 201 Abs 2 Z 4 lit a HGB
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