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Handy als Geschenk mit einjähriger Bindung

SteuerrechtUFS aktuell 2003, 47 Heft 1 v. 1.1.2003

Zusammenfassung: Die Qualifikation eines Preises als freigebige Zuwendung setzt die Irrelevanz der Gegenleistung voraus.

Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 1 Z 2 ErbstG

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