Zusammenfassung: Sofern die Verpflichtung zur Gebäudeerrichtung bereits im Kaufvertrag festgelegt wurde, sind die Errichtungskosten bei Bemessung der Grunderwerbsteuerpflicht zu berücksichtigen.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 1 Z 1 GrEstG
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Sofern die Verpflichtung zur Gebäudeerrichtung bereits im Kaufvertrag festgelegt wurde, sind die Errichtungskosten bei Bemessung der Grunderwerbsteuerpflicht zu berücksichtigen.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 1 Z 1 GrEstG
Schlagwörter:
