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Bauherreneigenschaft für Grunderwerbsteuer

SteuerrechtUFS aktuell 2003, 47 Heft 1 v. 1.1.2003

Zusammenfassung: Sofern die Verpflichtung zur Gebäudeerrichtung bereits im Kaufvertrag festgelegt wurde, sind die Errichtungskosten bei Bemessung der Grunderwerbsteuerpflicht zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 1 Z 1 GrEstG

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