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Ermessensübung bei Bescheidaufhebung

SteuerrechtAnm von Johann FischerlehnerUFS aktuell 2003, 48 - 49 Heft 1 v. 1.1.2003

Zusammenfassung: Der UfS konkretisiert den Ermessensbereich bei Bescheidaufhebungen und erläutert, dass geringfügige Rechtsverletzungen ein Absehen von der Bescheidaufhebung rechtfertigen.

Rechtsgrundlagen: § 299 BAO; § 20 BAO

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