Zusammenfassung: Der UFS prüft, ob die Prüfungsablegung in der Nachfrist eines Studienabschnittes dem Anspruch auf Familienbeihilfe entgegensteht.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 1 lit b FLAG
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Zusammenfassung: Der UFS prüft, ob die Prüfungsablegung in der Nachfrist eines Studienabschnittes dem Anspruch auf Familienbeihilfe entgegensteht.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 1 lit b FLAG
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