Zusammenfassung: Die Vorlage des Vordrucks Neufö 1 erst im Berufungsverfahren schließt die Stattgabe der Berufung gegen einen Gesellschaftsteuerbescheid nicht aus.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 1 NeuföG; § 1 Z 5 NeuFöG; § 49 Abs 2 BAO; § 289 Abs 2 BAO
Zusammenfassung: Die Vorlage des Vordrucks Neufö 1 erst im Berufungsverfahren schließt die Stattgabe der Berufung gegen einen Gesellschaftsteuerbescheid nicht aus.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 1 NeuföG; § 1 Z 5 NeuFöG; § 49 Abs 2 BAO; § 289 Abs 2 BAO
