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Versicherungssteuer als Teil der Anschaffungskosten eines Rentenstammrechtes

SteuerrechtAnm von Christian LenneisUFS aktuell 2003, 37 Heft 1 v. 1.1.2003

Zusammenfassung: Der legt dar, dass der Wert des Rentenstammrechts auch die Versicherungssteuer beinhaltet. Die Versicherungssteuer kann daher nicht mehr als Werbungsaufwand geltend gemacht werden.

Rechtsgrundlagen: § 29 EStG; § 16 Abs 1 Z 8 EStG

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