Zusammenfassung: Wartezeiten wie auch Fahrzeiten mit öffentlichen Verkehrsmitteln sind bei der Berechnung der Fahrzeit einzubeziehen.
Rechtsgrundlagen: § 34 Abs 8 EStG 1988
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Zusammenfassung: Wartezeiten wie auch Fahrzeiten mit öffentlichen Verkehrsmitteln sind bei der Berechnung der Fahrzeit einzubeziehen.
Rechtsgrundlagen: § 34 Abs 8 EStG 1988
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