Zusammenfassung: Wechselseitige Unterhaltspflichten beider Elternteile gegenüber den Kindern schließt deren Anspruch auf einen Unterhaltsabsetzbetrag nicht aus.
Rechtsgrundlagen: § 33 Abs 4 Z 3 lit a EStG; § 33 Abs 4 Z 3 lit b EStG
Zusammenfassung: Wechselseitige Unterhaltspflichten beider Elternteile gegenüber den Kindern schließt deren Anspruch auf einen Unterhaltsabsetzbetrag nicht aus.
Rechtsgrundlagen: § 33 Abs 4 Z 3 lit a EStG; § 33 Abs 4 Z 3 lit b EStG
