Ist der Abriss eines Altgebäudes Voraussetzung für den Abschluss eines Baurechtsvertrags und folglich für die Erzielung steuerlich relevanter Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, stellen die (verlorenen) Aufwendungen für das Altgebäude ("Restbuchwert") dieser Einkunftsquelle zuzuordnende abzugsfähige Werbungskosten
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

