Entgegen der Richtlinienmeinung in KStR Rz 1150h sind die Zu- und Abschläge nach § 4 Abs 2 Z 2 EStG im Rahmen der Gruppenbesteuerung - in Analogie zur Rsp zu Personengesellschaften - im Körperschaftsteuerbescheid des Gruppenträgers
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

