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Behandlung einer Ausgleichszahlung an einen Versicherungsvermittler als halbsatzbegünstigter Veräußerungsgewinn

Steuer-RadarErtragsteuernAufsatzIryna Stetsko, Peter Pichlertaxlex-SRa 2026/57taxlex-SRa 2026, 138 Heft 4 v. 22.4.2026

Eine Ausgleichszahlung, die ein Versicherungsvermittler aufgrund seiner Pensionierung und des Ausscheidens aus der Versicherungsagentur von der Versicherung ausbezahlt bekommt, stellt keinen laufenden Gewinn, sondern einen halbsatzbegünstigten Veräußerungsgewinn dar, wenn noch kein Anspruch auf die Auszahlung der Ausgleichszahlung gegenüber der Versicherung bestanden hat, sondern die Versicherung diese Ausgleichszahlung vorzeitig und unter Anrechnung auf die laufenden Provisionsansprüche

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