Vorteile aus einer Aktienoption, die in einem Veranlassungszusammenhang mit einem Dienstverhältnis eingeräumt wurde, sind als Einkünfte aus diesem Dienstverhältnis zu erfassen. Durch die Einräumung einer solchen Aktienoption erlangt ein Dienstnehmer lediglich eine steuerlich unerhebliche Chance.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

