Stifter einer Privatstiftung können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein. Juristische Personen können allerdings nach § 34 PSG eine Privatstiftung nicht widerrufen. Diese Tatsache führt aber nicht dazu, dass die juristischen Personen als Stifter von der .
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

