Wird ein Grundstück mit einem durch einen Brand beschädigten Gebäude veräußert, sind die Einkünfte nach § 30 EStG durch den Abzug der historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten sowohl des Grund und Bodens als auch des Gebäudes
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

