Eine von der tatsächlichen Beteiligungsquote eines atypisch stillen Gesellschafters (1,8196 %) abweichende Verlustzuweisung iHv 100 % kann ohne nachvollziehbare wirtschaftliche Begründung aus steuerlicher Sicht nicht anerkannt
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

