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Steuerpflicht für erhöhte Taggelder beim Fehlen eines Betriebsrates

Steuer-RadarErtragsteuernAufsatzIryna Stetsko, Peter Pichlertaxlex-SRa 2026/40taxlex-SRa 2026, 95 Heft 3 v. 24.3.2026

Über den Kollektivvertrag hinausgehende Taggelder, die im Betrieb mit der Gewerkschaft vereinbart wurden, sind steuerpflichtig, da die Steuerfreiheit nach § 3 Abs 1 Z 16b EStG das Vorliegen einer zwischen dem Betriebsinhaber und dem Betriebsrat abgeschlossenen schriftlichen Betriebsvereinbarung verlangt und im gegenständlichen Fall ein wirksamer Abschluss einer solchen Betriebsvereinbarung mangels Vorliegens eines Betriebsrates

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