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Gebühren-BMGl: Einbeziehung der Versicherungen, keine Einbeziehung der Wartungskosten

Steuer-RadarGebührenAufsatzIryna Stetsko, Peter Pichlertaxlex-SRa 2026/51taxlex-SRa 2026, 97 Heft 3 v. 24.3.2026

Besteht laut Pachtvertrag eine Verpflichtung des Pächters, ausreichende Versicherungen für das Pachtobjekt abzuschließen, so sind die Versicherungen grundsätzlich in die BMGl für die Bestandvertragsgebühr einzubeziehen (hier Betriebs-Bündelversicherung Inventar, Feuer, Diebstahl, Haftpflicht etc).

Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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