Sind die Verkäufe und Rabattgewährungen nicht aus den Unterlagen des Unternehmens ersichtlich, so begründet dies eine Schätzungsbefugnis der Finanzbehörde dem Grunde nach. Dieser Umstand kann aber nicht nochmals dazu herangezogen werden, die .
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

