Zahlungen einer Privatstiftung aufgrund der von ihr abgeschlossenen gerichtlichen und außergerichtlichen Pflichtteilsvergleiche sind als Auszahlungen kraft Gesetzes zu beurteilen, die mangels eines subjektiven Bereicherungswillens der Privatstiftung keine Zuwendungen
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

