Wurde im ursprünglichen Pachtvertrag bereits eine Vereinbarung über die Möglichkeit einer Verlegung des Standorts des betriebenen Friseursalons innerhalb des Einkaufszentrums getroffen, ist die später tatsächlich erfolgte Übersiedlung nicht als neu abgeschlossener Bestandvertrag
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

