Stellt die Mieterin (eine gemeinnützige GmbH) einen Förderantrag iZm den Umbaumaßnahmen am Mietobjekt (Pflegeheim), die sie der Vermieterin (Körperschaft öffentlichen Rechts) über erhöhte Mietzahlungen abgelten muss, und werden die beantragten Fördermittel direkt an die Vermieterin ausbezahlt, so sind solcherart im abgekürzten Weg weitergeleitete Fördermittel als Mietvorauszahlungen der Mieterin anzusehen und als solche der Umsatzsteuer

