Handelt es sich um eine grenzüberschreitende Miete bzw ein Leasing von Fahrzeugen, das für einen bloß vorübergehenden und im Voraus festgelegten Zeitraum im anderen Mitgliedstaat erfolgen soll, widerspricht eine (sofortige) volle Erhebung der Zulassungssteuer der Dienstleistungsfreiheit und ist damit als unionsrechtswidrig anzusehen.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

