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Keine Rückgängigmachung eines erbrechtlichen Erwerbsvorgangs

Steuer-RadarGrunderwerbsteuerAufsatzIryna Stetsko, Peter Pichlertaxlex-SRa 2025/88taxlex-SRa 2025, 159 Heft 5 v. 15.5.2025

Die Anwendbarkeit der GrESt-Befreiung nach § 17 Abs 1 Z 4 GrEStG hat zwei Voraussetzungen:

dass ein von Todes wegen erworbenes Grundstück herausgegeben werden musste und

dass dieses beim Empfänger einen Erwerb von Todes wegen iSd § 1 Abs 1 Z 2

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