Sind Fabriksgebäude, Werkstättengebäude und Lagerhäuser Teil einer wirtschaftlichen Einheit eines Fabriksgrundstücks, ist gem § 2 Abs 3 Z 3 lit b GrWV bei der Berechnung des Grundstückswerts der Baukostenfaktor mit 60 % anzusetzen, unabhängig davon, ob die betreffenden Gebäude aufgrund ihrer bautechnischen Beschaffenheit auch als einfachste Gebäude
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

