Wird ein Baurecht für 99,75 Jahre eingeräumt, wobei der geschuldete Bauzins ca TEUR 100 pro Monat beträgt, jedoch für die ersten vier Jahre und drei Monate ein reduzierter Bauzins iHv ca TEUR 70 pro Monat zu leisten ist, ist die Abzinsung gem § 15 Abs 1 BewG in der Weise vorzunehmen, dass zunächst die Summe der Barwerte ausgehend vom reduzierten Bauzins für die vier Jahre und drei Monate zu ermitteln ist, der sodann die Summe der Barwerte für den restlichen Zeitraum auf Basis des erhöhten Bauzinses

