Typische landwirtschaftliche Maschinen und Geräte (Traktor, Dreschmaschine, Melkmaschine usw), die unmittelbar den Zwecken der landwirtschaftlichen Liegenschaft dienen und zum dauernden Gebrauch im landwirtschaftlichen Betrieb bestimmt sind, sind Wirtschaftsteile des landwirtschaftlichen Grundstücks und gehören nicht zu einer Betriebsanlage
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

