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Zustellung von Feststellungsbescheiden an Personenvereinigungen

Steuer-RadarVerfahrenAufsatzIryna Stetsko, Peter Pichlertaxlex-SRa 2025/52taxlex-SRa 2025, 93 Heft 3 v. 8.4.2025

Schriftliche Ausfertigungen in einem Feststellungsverfahren können gem § 101 Abs 3 BAO einer vertretungsbefugten Person zugestellt werden. Damit gilt die Zustellung an alle Mitglieder der Personenvereinigung als vollzogen, wenn auf diese Rechtsfolge in der Ausfertigung hingewiesen

Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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