Bezieht sich eine im Antrag gem § 118 BAO formulierte konkrete Rechtsfrage ausschließlich darauf, ob infolge einer geplanten formwechselnden Umwandlung im Ausland ein der GrESt unterliegender Erwerbsvorgang in Österreich verwirklicht wird, so ist eine ertragsteuerliche Beurteilung der geplanten Umgründung vom Antrag nicht umfasst und die Behörde nicht berechtigt,
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

