Die Aufwendungen aus den Eingangsrechnungen sind in Anwendung des § 162 Abs 2 BAO in voller Höhe nicht anzuerkennen und dem Zuschlag gem § 22 Abs 3 KStG zu unterwerfen, wenn der Steuerpflichtige die tatsächlichen Empfänger der abgesetzten Beträge
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

