Gem § 3 Abs 1 Z 14 EStG ist der geldwerte Vorteil aus der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen bis zu einer Höhe von Euro 365,- jährlich und dabei empfangene Sachzuwendungen bis zu einer Höhe von
Gem § 3 Abs 1 Z 14 EStG ist der geldwerte Vorteil aus der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen bis zu einer Höhe von Euro 365,- jährlich und dabei empfangene Sachzuwendungen bis zu einer Höhe von
