Wenn etwa eine Gesellschaft vor Ankauf eines Grundstücks ein Gutachten eines gerichtlich beeideten Sachverständigen hinsichtlich des angemessenen Kaufpreises eingeholt und keine Kenntnis davon erlangt hat, dass das Gutachten zu überhöhten Werten gekommen ist, spricht dies grundsätzlich gegen das Vorliegen einer Vorteilsgewährungsabsicht
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

