Für die Anwendung der Hauptwohnsitzbefreiung gem § 30 Abs 2 Z 1 lit a EStG ist die Voraussetzung, dass ab der Anschaffung bis zur Veräußerung für mindestens zwei Jahre ein durchgehender Hauptwohnsitz bestanden hat.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

