Bei Übertragung einer gemischt genutzten Liegenschaft ist für Zwecke der GrESt-Berechnung nach ertragsteuerlichen Grundsätzen eine Aufteilung in einen betrieblich und privat genutzten Teil vorzunehmen, sofern jeweils ein Nutzungsausmaß von mindestens 20 %
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

