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Vorrang der vertikalen vor der horizontalen Zusammenrechnung iZm Stufentarif

Steuer-RadarGrunderwerbsteuerAufsatzIryna Stetsko, Peter Pichlertaxlex-SRa 2025/36taxlex-SRa 2025, 53 Heft 2 v. 24.2.2025

Das BFG bestätigte in seinem Judikat, dass der vertikalen Zusammenrechnung der Vorrang zu geben ist, und berechnete die GrESt nach dem Beispiel 3 in der Information des BMF "Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten iZm dem GrEStG" vom 13.

Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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