Die Beitragsgrundlage für den DB und DZ ist gem § 41 Abs 3 und § 43 Abs 2 FLAG die Summe der Arbeitslöhne, die dem Grunde nach für den Lohnsteuerabzug in Betracht kommen.
Die Haftung des Arbeitgebers erstreckt sich auch auf im Rahmen des Dienstverhältnisses von Dritten geleistete Arbeitslöhne, wenn der Arbeitgeber weiß oder wissen muss,

