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DB- und DZ-Pflicht bei Ausübung der an Mitarbeiter gewährten Stock Options

Steuer-RadarSonstigesAufsatzIryna Stetsko, Peter Pichlertaxlex-SRa 2025/37taxlex-SRa 2025, 53 Heft 2 v. 24.2.2025

Die Beitragsgrundlage für den DB und DZ ist gem § 41 Abs 3 und § 43 Abs 2 FLAG die Summe der Arbeitslöhne, die dem Grunde nach für den Lohnsteuerabzug in Betracht kommen.

Die Haftung des Arbeitgebers erstreckt sich auch auf im Rahmen des Dienstverhältnisses von Dritten geleistete Arbeitslöhne, wenn der Arbeitgeber weiß oder wissen muss,

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