Gewinnbeteiligungen an Arbeitnehmer stellen dem Grunde nach sonstige Bezüge iSd § 67 Abs 1 EStG dar. Dies steht jedoch deren Steuerfreiheit bis zu einem Betrag von Euro 3.000,- nach § 3 Abs 1 Z 35 EStG nicht entgegen.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

